OPEN MIND Technologies AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsschluss
Die OPEN MIND Technologies AG führt alle derzeitigen und zukünftigen Verkäufe, Lieferungen und anderen Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen aus. Diese gelten auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn die OPEN MIND Technologies AG ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Unsere Angebote sind mangels anderweitiger Bezeichnung als Festangebot grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sowie etwaige Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, wobei die Übermittlung per Telefax ausreichend ist.
Die OPEN MIND Technologies AG behält sich vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
II. Preis
Alle Angebotspreise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Porto und Verpackung.
III. Lieferung
Die von der OPEN MIND Technologies AG genannten Liefertermine sind Richtwerte. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Wird der Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer I abhängig gemacht, beginnt die Lieferfrist erst nach Zahlungseingang dieser Vorauskosten.
Die OPEN MIND Technologies AG gerät erst in Lieferverzug, wenn der Kunde innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit der Lieferung mit schriftlicher Mahnung zur Lieferung mit einer Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen auffordert und die OPEN MIND Technologies AG nicht innerhalb dieser Nachfrist liefert.
Wird die OPEN MIND Technologies AG oder ihre Zulieferer durch höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände an rechtzeitiger Erfüllung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeit, die erforderlich ist, um das Leistungshindernis zu beseitigen. Bei nicht von der OPEN MIND Technologies AG zu vertretender Unmöglichkeit oder unzumutbarer Leistung wird die OPEN MIND Technologies AG von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Höhe des ersatzpflichtigen Verzugsschadens ist auf einen Betrag bis zur Höhe der Nettoauftragssumme der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen begrenzt.
IV. Versendung und Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an die mit der Versendung beauftragten Personen auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt unversichert.
V. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungen für Dienstleistungen sind sofort nach Leistungserbringung fällig.
Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen zulässig.
Die OPEN MIND Technologies AG berechnet Verzugszinsen in Höhe von 4 (vier) Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch in Höhe von 9 (neun) Prozent, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der OPEN MIND Technologies AG ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden behält sich die OPEN MIND Technologies AG das Recht vor, alle Forderungen, sofern sie nicht einredebehaftet sind, gegen den Kunden fällig zu stellen, gegenüber allen Ansprüchen des Kunden ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, Zug-um-Zug-Leistung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
Bei laufender Rechnung hat der Kunde Abrechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die OPEN MIND Technologies AG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten aus der Geschäftsverbindung bis zur Bezahlung der Gesamtforderung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf eine besonders bezeichnete Lieferung bezahlt (Kontokorrentvorbehalt).
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf verarbeitete, verbundene und weiterveräußerte Produkte (verlängerter Eigentumsvorbehalt), in denen die Vorbehaltsware enthalten ist. Die Weiterveräußerung ist nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet. Eigentumsrechte an den neuen Gegenständen werden ohne Weiteres schon im Voraus an die OPEN MIND Technologies AG abgetreten (Vorausabtretung). Bei Übersicherung kann der Kunde die Freigabe der überschüssigen Sicherheiten verlangen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen und Insolvenzverfahren des Kunden kann die OPEN MIND Technologies AG die Vorbehaltsware sofort in Besitz nehmen.
VII. Gewährleistung; Verwendung von Softwareprodukten
Bei Verwendung der Software ist die Maßgabe des abzuschließenden Lizenzvertrages zu beachten.
Für völlige Fehlerfreiheit von Softwareprodukten kann keine Garantie übernommen werden. Die OPEN MIND Technologies AG haftet nur dafür, dass das Produkt im Sinne der Produktbeschreibung und der Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
Für Änderungen, die der Kunde vorgenommen hat, wird keine Haftung übernommen. Schäden, die durch fehlerhaften Umgang mit der Software oder Versäumnisse (zum Beispiel Datensicherung) im Einflussbereich des Kunden entstanden sind, übernimmt die OPEN MIND Technologies AG grundsätzlich keine Haftung.
Der Kunde hat die Obliegenheit, Lieferungen unverzüglich auf Fehler und Mengen sorgfältig zu überprüfen und etwaige Mängel sofort anzuzeigen. Dies gilt ebenfalls für versteckte Mängel, die sofort nach Entdeckung anzuzeigen sind. Bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten haftet die OPEN MIND Technologies AG nicht wegen dieser Mängel.
Es wird in der Weise Gewähr geleistet, dass nach Wahl der OPEN MIND Technologies AG Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Falls die OPEN MIND Technologies AG hierzu nicht in der Lage oder bereit sein sollte, falls sich insbesondere die Nachbesserung oder Ersatzlieferung über angemessene Nachfristen hinaus aus Gründen, die OPEN MIND Technologies AG zu vertreten hat, verzögert oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehlschlagen sollte, so ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder zu wandeln. Weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
VIII. Verjährung
Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der Produkte und dürfen nur vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
Eine Haftung seitens der OPEN MIND Technologies AG für Schäden jeder Art – Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn sowie für Schäden aus der Verletzung von nebenvertraglichen Pflichten und auf Grund Verschuldens bei Vertragsabschluss – ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht (Kardinalpflicht). In jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sollte der vorhersehbare Schaden über dem Auftragswert liegen, so ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig von der OPEN MIND Technologies AG verursachte Schäden.
IX. Schlussbestimmungen
Sollten die AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem gewünschten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist München. Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, München.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.
OPEN MIND Technologies AG
Argelsrieder Feld 5
82234 Wessling
Deutschland
Tel.: +49 8153 933-500
Fax: +49 8153 933-501
Dokument
Geschäftsbedingungen der
OPEN MIND
Technologies AG
26 kB | August 2008



